Suche
Kontakt
Progress Genossenschaftsverband e.V.
Berliner Str. 1
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491 /41 80 0
Fax: 03491 / 41 80 12
kontakt@progress-verband.de

Beitrags- und Gebührenordnung Progress Genossenschaftsverband e.V.

Stand 2007 (Beitrags- und Gebührenordnung als PDF-Datei herunterladen)

1. Der Verband erhebt zur Finanzierung der Verbandstätigkeit gegenüber allen Mitgliedern einen Beitrag von jährlich 100,-- €, gegenüber eingetragenen Genossenschaften, die Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen, darüber hinaus einen Betrag in Höhe von 100,-- € je angefangene 500 T€ des jährlich getätigten Umsatzes, höchstens jedoch 1.500.-- €.
Neu gegründete Genossenschaften zahlen, sofern deren Umsatz im ersten Jahr der Mitgliedschaft unter 1 Mio. € liegt, lediglich den Grundbeitrag von 100,-- €.
Gegenüber Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Begründung ihrer Mitgliedschaft Mitglied in einem anderen gesetzlichen Prüfungsverband sind, wird für die Zeit ihrer Doppelmitgliedschaft, höchstens jedoch für zwei Jahre, kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

2. Soweit im Regelfall Beratungs- und Dienstleistungen für die Mitgliedsbetriebe durch die mit den in Netzwerken verbundenen und darin tätigen Steuerberater, Rechtsanwälte und anderen spezialisierten Beratungsdienste erbracht werden, sind die Gebüh-ren der jeweils in Auftrag gegebenen und hiernach zu erbringenden Leistungen zwischen den Mitgliedsbetrieben und den Auf-tragnehmern unmittelbar zu vereinbaren und abzurechnen.
Bei der Vereinbarung einer Vergütung sind, soweit besondere Umstände dem nicht entgegenstehen, nachstehende, mit den in den Netzwerken tätigen Personen und Unternehmen abgestimmte Empfehlungen des Verbandes wie folgt zugrunde zu legen:

2.1. Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte
2.1.1. außergerichtliche Tätigkeiten:
a) einfache, insbesondere fernmündlich erteilte Auskünfte und Hinweise: kostenfrei
b) Bearbeitung von Vorgängen
1.) auf Stundenbasis: Vereinbarung von standesrechtlich
zulässigen u. marktüblichen Gebühren
2.) unter Berücksichtigung des Aufwandes und des
Schwierigkeitsgrades Vereinbarung einer Pauschalvergütung Vergütungsvereinbarung
2.1.2. gerichtliche Vertretungen:
a) Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
b) Vergütung nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung
2.2. Beratungsleistungen durch Steuerberater
a) Hilfeleistung in Steuersachen Gebühr nach Steuerberatergebührenordnung
b) Erstellung der Steuererklärung Gebühr nach Steuerberatergebührenordnung
2.3. Beratung durch Wirtschaftsprüfer
a) auf Stundenbasis bis zu 100,00 €/Std.
b) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung
2.4. betriebswirtschaftliche und sonstige Beratungsleistungen
a) auf Stundenbasis bis zu 80,00 €/Std.
b) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung

3. Beratungs- und Dienstleistungen durch angestellte Mitarbeiter des Verbandes sowie durch
dessen gesetzliche Vertreter
a) auf Stundenbasis bis zu 80,00 €/Std.
b) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung

4. Prüfungsgebühren
Die Höhe der Prüfungsgebühren ist vor Prüfungsbeginn in Anbetracht der gegebenen Voraussetzungen und der
zu erbringenden Leistung zu vereinbaren.

Die im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen entstandenen und notwendigen Auslagen werden nach den jeweils geltenden steuerlichen Pauschalen bzw. gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
Neben den Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu berechnen.

Wurde im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrages nachweislich eine Vereinbarung über die Vergütung der zu erbrin-genden Leistung nicht getroffen, so sind die zur Erfüllung des Auftrages erbrachten Leistungen nach der verbrauchten Zeit und den Stundensätzen zu bemessen, die dem zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Aufwand entsprechen.


.