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Progress Genossenschaftsverband e.V.
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Bäuerliche Familiengenossenschaften

Die traditionelle Form des bäuerlichen Wirtschaftens ist vom Gemeinschaftssinn geprägt. Dem entsprechen das Wesen der Genossenschaft und deren rechtliche Ausgestaltung besonders.

Die Rechtsform der Genossenschaft kann so auch bäuerlichen Familienbetrieben Vorzüge bieten, die unter den marktwirtschaftlichen Bedingungen einerseits die weitere Existenz dieser Betriebe, andererseits die Existenzgrundlage der Familien sichern können:

  • (Familien-) Mitglieder können bei der Genossenschaft als Arbeitnehmer angestellt werden und sind insoweit sozialrechtlich weitgehend abgesichert, sie sind im Rechtssinn dann keine Landwirte mehr;
  • das Vorstandsmitglied wird auf der Grundlage eines Dienstvertrages bei der Genossenschaft angestellt und wird so gleichermaßen abgesichert;
  • auch nicht bzw. nicht mehr im Unternehmen tätige Personen können eine Mitgliedschaft erwerben;
  • es können Sacheinlagen in eine Genossenschaft eingebracht werden;
  • Geschäftsguthaben der Mitglieder können je nach Bedarf zwischen diesen einfach übertragen werden;
  • der Fortbestand des Unternehmens wird auch bei einem Generationenwechsel nicht durch übermäßigen Kapitalabfluss gefährdet;
  • beim Ausscheiden eines Mitglieds durch Tod wird lediglich dessen Geschäftsguthaben steuerlich erfasst, der auf die Geschäftsanteile entfallende Anteil am Unternehmenswert hingegen bleibt steuerlich unberücksichtigt;
  • das wirtschaftliche Risiko des Geschäftsbetriebes bzw. das sich hieraus ergebende Haftungsrisiko bleibt auf das Unternehmen begrenzt. Das private Vermögen der Mitglieder bleibt so im Schadensfall unangetastet;
  • die steuerliche Belastung einer Genossenschaft kann im Rahmen der den Genossenschaften eingeräumten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vergleichsweise gering gehalten werden.