Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Beitragsordnung

1. Der Verband erhebt zur Finanzierung der Verbandstätigkeit gegenüber allen Mitgliedern einen Beitrag von jährlich 100 EUR (Grundbeitrag).

2. Der Verband erhebt darüber hinaus gegenüber eingetragenen Genossenschaften, die Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen, einen Beitrag in Höhe von 150 EUR je angefangene 500 Tsd. EUR des jährlich getätigten Umsatzes.

3. Abweichend von Ziffer 2 zahlen neu gegründete Genossenschaften, deren Umsatz im ersten Jahr der Mitgliedschaft unter 1 Mio. EUR liegt, lediglich den Grundbeitrag nach Ziffer 1.

4. Mitglieder, die zu Beginn ihrer Mitgliedschaft Mitglied in einem anderen gesetzlichen Prüfungsverband sind und die keine Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen, zahlen keinen Grundbeitrag. Dies gilt nur für die Dauer der Doppelmitgliedschaft, maximal für zwei Jahre.

5. Soweit Beratungs- und Dienstleistungen für die Mitgliedsbetriebe durch die mit den in Netzwerken verbundenen und darin tätigen Steuerberater, Rechtsanwälte und anderen spezialisierten Beratungsdiensten erbracht werden, sind die Gebühren der jeweils in Auftrag gegebenen und hiernach zu erbringenden Leistungen zwischen den Mitgliedsbetrieben und den Auftragnehmern unmittelbar zu vereinbaren und abzurechnen.

6. Die Beitragsordnung tritt am 19.09.2024 in Kraft.

 

Beitragsordnung herunterladen